Freitag, 20. September 2013

mail aus Bad Kreuznach - Schreiben an die Wahlleiter / Bundestagswahl absagen / Wie stellen Sie nach §§ 12, 15 BWahlG sicher, dass nur Deutsche gem. Art. 116.1 GG lt. BWahlG wählen und gewählt werden?

   nachfolgendes erhielt ich aus Bad Kreuznach, genau dies ist der Punkt, wieso ich die Bundestagswahl ablehne, Auszug:...Wie stellen Sie nach §§ 12, 15 BWahlG sicher, dass nur Deutsche gem. Art. 116.1 GG lt. BWahlG wählen und gewählt werden? ....

                        siehe auch:

aktuell zur "Bundestagswahl" - Bundestagswahl absagen, Proklamation

Schreiben ans Bundeskanzleramt: Bundestagswahlen absagen

JOH: Aufruf zum BRD-Wahlboykott - BRD Politiker anzeigen nach § 138 STGB

Vordruck Rückweisung der Wahlbenachrichtigung

Ulf Kakos: Wahlbenachrichtigung ungültig zurückweisen / Straftat

Dipl. Ing. Blesse: Aufruf zum Wahlboykott !

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bundeswahlleiter@destatis.de, landeswahlleiter@im.bwl.de, landeswahlleiter@bayern.de, landeswahlleiterin@wahlen-berlin.de, landeswahlleiter@mi.brandenburg.de, bke@mi.brandenburg.de, oliver.rudolf@bis.hamburg.de, landeswahlleiter@statistik.bremen.de, sebastian.berger@inneres.bremen.de, oliver.rudolf@bis.hamburg.de, wahlen@hmdis.hessen.de, landeswahlleiterin@wahlen.m-v.de, landeswahlleitung@mi.niedersachsen.de, landeswahlleiterin@mik.nrw.de, wolfgang.schellen@mi.nrw.de, landeswahlleiterin@innen.saarland.de, landeswahlleiter@statistik.sachsen.de, lwl@mi.sachsen-anhalt.de, manfred.scherschinski@stala.mi.sachsen-anhalt.de, landeswahlleiterS-H@im.landsh.de, wahlen@statistik.thueringen.de, wahlen@statistik.rlp.de, WOLF MAGISTRAT <ruediger.wolf@wiesbaden.de>, veronica.clauss@wiesbaden.de


Sehr geehrter Herr Roderich Egeler,
sehr geehrtert Herr Dieter Sarreither,
sehr geehrte Damen und Herren,

sie werden hiermit von der Person Vorname Familienname, wahlberechtigter (§ 12
BWahlG) Deutscher gemäß Art. 116.1 GG,

in Ihrer Funktion als Bundes-, Landes-, Kreiswahlleiter angeschrieben.

Die Person Vorname Familienname  fordert, dass die Bundestagswahl gemäß BWahlG
durchgeführt wird.

Insbesondere wird die strikte Einhaltung der §§ 12, 15 BWahlG von dem
Gesetzgeber und Person Vorname Familienname  gefordert.


Wie stellen Sie nach §§ 12, 15 BWahlG sicher, dass nur Deutsche gem.
Art. 116.1 GG lt. BWahlG wählen und gewählt werden?


Die Daten des Pass/Personalausweisregisters sind kein Nachweis für den
Besitz

der deutschen Staatsangehörigkeit gem. Art. 116.1 GG, demnach können die
Meldedaten

der Einwohnermeldeämter niemals den gesetzlichen Anspruch zum Nachweis

des Besitzes! der deutschen Staatsangehörigkeit gem. Art. 116.1 GG erfüllen.


Das hat das Bundesverfassungsgericht bereits durch BVerfG 77, 137 Absatz
23 verbindlich festgestellt.

Zitat: "1. Der Beschwerdeführer hat die /deutsche Staatsangehörigkeit/
weder durch Einbürgerung seitens der Bundesrepublik Deutschland noch unmittelbar kraft des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes,das nach Art. 123 Abs. 1 GG für den Hoheitsbereich der Bundesrepublik Deutschland fortgilt, erworben.
Der Umstand, daß dem Beschwerdeführer im Jahre 1970 ein Personalausweis
und im Jahre 1972ein Reisepaß der Bundesrepublik Deutschland erteilt wurden, bewirkte
/keine/ /Einbürgerung/.Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz kennt eine Einbürgerung durch/bloße Aushändigung/ eines /deutschen Personalausweises/ oder
/Reisepasses/ nicht."
Quelle: http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv077137.html

Dies wurde von der Stadt Aschaffenburg und München übernommen und somit
bestätigt, siehe Anhang.


Die Daten für die Wählerlisten werden, wie auch die Daten für Pass und
Personalausweis,

aus den Meldedaten heraus generiert. Diese Meldedaten beeinhalten, wie
durch BVerfG 77, 137 bewiesen,

keinen Nachweis, sowie keinen Besitz des gesetzlich geforderten
Nachweises der deutschen Staatsangehörigkeit gem. Art. 116.1 GG!


Sie, in Ihrer Funktion als Bundes-, Landeswahlleiter, gelten alle ab
sofort als juristisch über die Sachlage aufgekärt

und haben unbedingt sicherzustellen, dass die Bundestagswahl
gesetzeskonform organisiert/überwacht und durchgeführt wird.

Die Sicherstellung bezieht sich auf die vom Gesetzgeber vorgegeben §§
16, 17, 18 BWO.


Mit freudlichen Grüßen
Vorname Familienname,

lat. nat. Person gem. § 1 BGB a. F. / Deutscher gem. Art. 116.1 GG, EStA-Nr. xxx

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